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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19   

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https://dejure.org/2019,51137
OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19 (https://dejure.org/2019,51137)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2019 - Verg 6/19 (https://dejure.org/2019,51137)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - Verg 6/19 (https://dejure.org/2019,51137)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Angebotswertung nach Schulnoten

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Angebotswertung nach Schulnoten muss maßgebliche Erwägungen dokumentieren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist eine Angebotswertung nach Schulnoten zu dokumentieren? (VPR 2020, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist eine Angebotswertung nach Schulnoten zu dokumentieren? (IBR 2020, 415)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 318
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Auch wenn dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17 - juris, Rn. 53).

    Bei Wertungsentscheidungen hat der öffentliche Auftraggeber darzulegen, nach welchen konkreten Gesichtspunkten die Bewertung erfolgt (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17 - juris, Rn. 53; Fülling in Müller-Wrede, VgV/UVgV Kommentar, 2017, § 8 VgV Rn. 52 ff.; Hänsel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 8 VgV Rn. 5 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Die Wertungsentscheidung ist nicht delegierbar (Senatsbeschluss vom 29. April 2015, VII-Verg 35/14 - juris, Rn. 107; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2005, Verg 14/05; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09; Müller-Wrede in ders., GWB Vergaberecht Kommentar, 2016, § 127 Rn. 13).

    Die Hinzuziehung externen Sachverstands bei der Wertung ist nur zulässig, solange die Vergabeentscheidung vom Auftraggeber selbst getragen wird (Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18, und vom 29. April 2015, VII-Verg 35/14 - juris, Rn. 106).

  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Dokumentation der Wertungsentscheidung eines Gremiums im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Nicht zu beanstanden ist ferner das Verfahren der Willensbildung im Bewertungsgremium, das grundsätzlich nicht der Nachprüfung unterliegt (OLG München, Beschluss vom 25. September 2014, Verg 9/14 - juris, Rn. 57).

    Anders als die Antragstellerin meint, ergibt sich weder aus § 8 VgV noch aus dem Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens (§ 97 Abs. 1 GWB) eine rechtliche Verpflichtung zur Dokumentation der ursprünglichen Bewertungsvorschläge einzelner Gremienmitglieder (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018, VII-Verg 13/18; OLG München, Beschluss vom 25. September 2015, Verg 9/14 - juris, Rn. 57).

  • VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18

    Dokumentation der Angebotswertung: Reichen Stichpunkte aus?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 14. Februar 2019 (VK 1 - 44/18) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, die Entscheidung der Vergabekammer Westfalen vom 14. Februar 2019 (VK 1-44/18) aufzuheben, soweit der Nachprüfungsantrag die Lose 4, 5, 23, 24, 34, 39, 42 und 44 betrifft und die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Angebotswertung unter Berücksichtigung der Angebote der Antragstellerin zu den vorgenannten Losen zu wiederholen sowie die von der Vergabekammer festgesetzte Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer herabzusetzen.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17 - juris, Rn. 63, und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 - juris, Rn. 40).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Der Vortrag ist schon unbeachtlich, weil er sich nicht, was erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06), auf einen begründeten Verdacht stützt.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn auszuschließen ist, dass es durch einen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers gekommen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. August 2019, VII-Verg 56/18; vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16 - juris, Rn. 51, und vom 28. Januar 2015, VII-Verg 31/14 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Ausflüge sind nach Möglichkeit so gewählt, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß erreichbar sind." Eine Planung für unvorhergesehene Wetterbeeinträchtigungen enthält das Angebot aus der hier maßgeblichen Sicht einer verständigen Vergabestelle (BGH, NZBau 2007, 241; Senatsbeschluss vom 12. März 2007, VII-Verg 53/06; OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08 - juris, Rn. 31 f.) nicht.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17 - juris, Rn. 63, und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 - juris, Rn. 40).
  • OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
    Ausflüge sind nach Möglichkeit so gewählt, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß erreichbar sind." Eine Planung für unvorhergesehene Wetterbeeinträchtigungen enthält das Angebot aus der hier maßgeblichen Sicht einer verständigen Vergabestelle (BGH, NZBau 2007, 241; Senatsbeschluss vom 12. März 2007, VII-Verg 53/06; OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08 - juris, Rn. 31 f.) nicht.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - Verg 10/19

    Ausschließung eines Angebots betreffend die Erbringung von

  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen

  • OLG Frankfurt, 18.07.2017 - 11 Verg 7/17

    Leistungsfähigkeit eines Fernbuslinienunternehmens bei der Ausschreibung von

  • OLG Koblenz, 15.07.2008 - 1 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Abweichung des Angebots von verbindlichen Vorgaben der

  • OLG Jena, 21.11.2002 - 6 Verg 7/02

    Ausschlussfrist zur Angebotsergänzung

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

  • OLG Celle, 12.05.2016 - 13 Verg 10/15

    Umfang der Dokumentationspflichten gem. § 32 Abs. 1 SektVO

  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

  • OLG München, 15.07.2005 - Verg 14/05

    Eigenverantwortliche Wertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ohne

  • VK Niedersachsen, 14.11.2023 - VgK-31/23

    Erkennbarkeit > Erkenntnis!

    Die Kasuistik der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.04.2022, 11 Verg 11/21; OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2021, 13 Verg 8/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 ,VII-Verg 6/19; OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013, 13 Verg 8/13; VK Niedersachsen, Beschluss vom 15.10.2021, VgK-36/2021; VK Niedersachsen Beschluss vom 10.07.2020, Vgk-12/2020; VK Bremen, Beschluss vom 24.04.2020, 16 VK 2/20) erzeugt kein einheitliches Bild.

    Die Antragstellerin kann ihren Nachprüfungsantrag zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht mehr auf die angeblich ursprünglich unzureichende Bieterinformation über den beabsichtigten Zuschlag stützen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 6/19; OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2016, 13 Verg 10/15; VK Niedersachsen, Beschluss vom 22.08.2022, VgK-15/2022).

    Beide berufen sich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, VII-Verg 6/19).

    Die Zusammenfassung von Bewertungen zu einer einheitlichen Note ist nur dann zulässig, wenn sie in den Vergabeunterlagen vorher so festgelegt worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2019, Verg 6/19).

    Das OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021, Verg 22/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 6/19, Rn. 102, juris) hat mehrfach auf diesen eingeschränkten Prüfungsmaßstab der Nachprüfungsinstanzen hingewiesen.

    Darüber hinaus dürfen keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2021, 1 VK 3/21, Datenbank VERIS; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 6/19, Rn. 102, juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

    aa) Der öffentliche Auftraggeber hat die Bewertung selbst vorzunehmen; die Wertungsentscheidung ist nicht delegierbar, die an ihr beteiligten Personen müssen Vertreter des öffentlichen Auftraggebers sein (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44).

    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 41 - Lkw-Mautsystem III; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 49).

    Bei der Bewertung kommt dem öffentlichen Auftraggeber systemimmanent ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46).

    Es handelt sich um eine individuelle Wertungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46), die naturgemäß immer eine subjektive Note hat, da sie auf dem Hintergrund und auf der Erfahrung der betreffenden Persönlichkeit beruht (OLG München, Beschluss vom 25. September 2014, Verg 9/14, ZfBR 2015, 195, 198).

    Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde (OLG Düsseldorf, 2. Kartellsenat, Beschluss vom 13. Juni 2018, 2 U 7/16, BeckRS 2018, 15885 Rn. 104); die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44), insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Bei der Überprüfung, ob und inwieweit die Bewertung der Angebote dem vorgegebenen Benotungssystem entspricht, sind bei der Überprüfung von den Nachprüfungsinstanzen analog § 175 Absatz 2 i. V. m. § 71 Absatz 1 Satz 3 GWB sämtliche in der Vergabedokumentation enthaltenen und der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers zugrundeliegenden Tatsachen, auch soweit diese wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit der Antragstellerin eines Nachprüfungsverfahrens nicht offenbart werden durften, zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023, VII-Verg 2/23 und Beschluss vom 16.10.2019, VII Verg 6/19).

    Bei der Überprüfung, ob und inwieweit die Bewertung der Angebote dem vorgegebenen Benotungssystem entspricht, sind bei der Überprüfung von den Nachprüfungsinstanzen analog § 175 Absatz 2 i. V. m. § 71 Absatz 1 Satz 3 GWB sämtliche in der Vergabedokumentation enthaltenen und der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers zugrundeliegenden Tatsachen, auch soweit diese wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit der Antragstellerin eines Nachprüfungsverfahrens nicht offenbart werden durften, zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023, VII-Verg 2/23 und Beschluss vom 16.10.2019, VII Verg 6/19).

  • VK Bund, 11.06.2021 - VK 1-44/21

    Methodik der Kapazitätsbewertung

    Bei der Wertung von Angeboten steht einem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden darf, ob das vorgeschriebene Bewertungsverfahren eingehalten, der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, die vom Auftraggeber aufgestellten Vorgaben beachtet und in die Wertung keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, und vom 16. August 2019, VII- Verg 56/18).

    Die Vergabekammer berücksichtigt hierbei alle der Wertungsentscheidung zugrundliegenden Erwägungen der Ag, auch wenn diese wegen der Geheimhaltungsinteressen der ASt nicht offenbart werden dürfen (analog § 71 Abs. 1 S. 3 GWB, vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, und vom 16. August 2019, VII-Verg 56/18).

    Unabhängig davon können Aufklärungsgespräche grundsätzlich lediglich der Klärung etwaiger Zweifel dienen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19), aber nicht der Behebung von Verständnisproblemen.

    Wenn auszuschließen ist, dass die Zuschlagschancen eines Antragstellers durch eine fehlerhafte Angebotswertung beeinträchtigt werden, ist der Nachprüfungsantrag unbegründet (so auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, und vom 16. August 2019, VII-Verg 56/18).

  • OLG Schleswig, 28.03.2024 - 54 Verg 9/23

    Zur Abgrenzung von Bauaufträgen von Dienstleistungs- und Lieferverträgen.

    Bei Wertungsentscheidungen hat der öffentliche Auftraggeber darzulegen, nach welchen konkreten Gesichtspunkten die Bewertung erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 -; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2020 - 11 Verg -; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 6/19 - BeckOK Vergaberecht/Fett, Stand 31.07.2023, § 8 VgV, Rn. 19).

    Die Dokumentation kann etwa dadurch erfolgen, dass der Auftraggeber tabellarische Übersichten anfertigt, aus denen sich die Gründe für die Bewertung ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 6/19 -).

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    a) Dass ihre Angebote zwingend auszuschließen waren, wodurch die Bedingung für die Hilfsanschlussbeschwerde eingetreten ist, steht zwar der Antragsbefugnis der Antragsteller nicht entgegen (s. o. A. 2. c]), ein Nachprüfungsantrag kann aber nur dann Erfolg haben, wenn neben einer Rechtsverletzung zusätzlich eine zumindest nicht ausschließbare Beeinträchtigung der Auftragschancen festgestellt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 61 [juris Rn. 122] m. w. N.; Beschluss vom 15. Juni 2010, VII-Verg 10/10, juris Rn. 21; OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2011, Verg 26/10, juris Rn. 73; Blöcker in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 5. Aufl. 2020, § 168 Rn. 7 m. w. N.; a. A. Antweiler in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, § 168 Rn. 28).

    Auch die Entscheidung, die Beigeladene nicht auszuschließen, kann als vergaberechtswidrig unterstellt werden (s. u. bb]), sodass es nicht darauf ankommt, ob die Entscheidung vom Antragsgegner selbst getragen wird (vgl. zu nicht delegierbaren Entscheidungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, juris Rn. 105 m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 05.12.2023 - 54 Verg 8/23

    Bau- oder Dienstleistungsauftrag?

    Bei Wertungsentscheidungen hat der öffentliche Auftraggeber darzulegen, nach welchen konkreten Gesichtspunkten die Bewertung erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2020, 11 Verg 7/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 6/19; BeckOK Vergaberecht/Fett, Stand 31.07.2023, § 8 VgV, Rn. 19).

    Die Dokumentation kann etwa dadurch erfolgen, dass der Auftraggeber tabellarische Übersichten anfertigt, aus denen sich die Gründe für die Bewertung ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 6/19).

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bewerbers oder Bieters zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04 - Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11 - Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16 - Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17 - Beschl.v. 18.09.2019 - Verg 10/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - VII-Verg 6/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 13/19 -.

    Die Vergabekammern des Bundes haben eine Gebührenstaffel erarbeitet, die von der Vergaberechtsprechung gebilligt worden ist (BGH, Beschl.v. 25.10.2011 - X ZB 5/10 - OLG Düsseldorf, Beschl.v. 06.07.2016 - Verg 44/13 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 6/19 -), und die die Vergabekammern des Landes Nordrhein-Westfalen im Interesse einer bundeseinheitlichen Handhabung übernommen haben.

    Der Vergabevermerk der Antragsgegnerin enthält jedoch eine Auftragswertschätzung, die in Ermangelung eines Angebotspreises der Gebührenermittlung zugrunde gelegt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 02.11.2016 - Verg 21/16 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 6/19 - Beschl.v. 15.09.2022 - Verg 31/21 -, BA S. 4).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 22/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Zurückweisung eines

    Die Entscheidung ist nicht delegierbar (Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19 - juris, Rn. 105; vom 29. April 2015, VII-Verg 35/14 - juris, Rn. 107; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2005, Verg 14/05; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09 - jeweils für Zuschlagsentscheidungen).
  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    a) Dass ihre Angebote zwingend auszuschließen waren, wodurch die Bedingung für die Hilfsanschlussbeschwerde eingetreten ist, steht zwar der Antragsbefugnis der Antragsteller nicht entgegen (s. o. A. 2. c]), ein Nachprüfungsantrag kann aber nur dann Erfolg haben, wenn neben einer Rechtsverletzung zusätzlich eine zumindest nicht ausschließbare Beeinträchtigung der Auftragschancen festgestellt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. Oktober 2019, VII- Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 61 [juris Rn. 122] m. w. N.; Beschl. v. 15. Juni 2010, VII- Verg 10/10, juris Rn. 21; OLG München, Beschl. v. 12. Mai 2011, Verg 26/10, juris Rn. 73; Blöcker in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB , 5. Aufl. 2020, § 168 Rn. 7 m. w. N.; a. A. Antweiler in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, § 168 Rn. 28).

    Auch die Entscheidung, die Beigeladene nicht auszuschließen, kann als vergaberechtswidrig unterstellt werden (s. u. bb]), sodass es nicht darauf ankommt, ob die Entscheidung vom Antragsgegner selbst getragen wird (vgl. zu nicht delegierbaren Entscheidungen: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. Oktober 2019, VII- Verg 6/19, juris Rn. 105 m. w. N.).

  • VK Nordbayern, 18.06.2020 - RMF-SG21-3194-5-7

    Externe Berater eingesetzt: Wertungsentscheidung bleibt Auftraggebersache!

  • OLG Schleswig, 27.10.2022 - 54 Verg 7/22

    Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?

  • VK Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 1 VK 11/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angabe der Gründe im Vorabinformationsschreiben;

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb

  • VK Westfalen, 19.07.2023 - VK 3-15/23

    Bewertungsnote muss plausibel vergeben werden!

  • VK Südbayern, 16.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-62

    eVergabe: Beschaffungsdienstleister darf Angebote öffnen!

  • VK Bund, 13.04.2022 - VK 1-31/22

    Objektplanung Sanierung

  • VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22

    Wie ist die Preisprüfung durchzuführen?

  • VK Bund, 06.06.2023 - VK 1-39/23

    Vergabe von Reinigungsleistungen: Anforderungen an die Dokumentation der

  • VK Bund, 26.07.2022 - VK 1-65/22

    Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens ist kein zwingender

  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

  • VK Niedersachsen, 22.08.2022 - VgK-15/22

    Ausschreibung der Beschaffung von neuen Stadtbahnfahrzeugen zum Einsatz der

  • VK Bund, 16.12.2022 - VK 1-99/22

    Vergabe von Ingenieurleistungen (Erfordernis einer eindeutigen Mitteilung der

  • VK Bund, 28.06.2022 - VK 1-65/22

    Rahmenvereinbarung über digitale Transformation

  • VK Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VK 1/21

    Noten müssen (nur) plausibel vergeben werden!

  • VK Rheinland, 20.09.2022 - VK 21/22

    Nicht erfüllbare (abfallrechtliche) Anforderung ist vergaberechtswidrig!

  • VK Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 1 VK 3/21

    Vergabeverfahren: Relevanter Vergaberechtsverstoß bei einer überobligatorischen

  • VK Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 VK 26/20
  • VK Berlin, 30.03.2022 - VK-B2-41/21

    Annullierung des Wertungsergebnisses ist keine aufhebungsgleiche Maßnahme!

  • VK Hessen, 14.05.2020 - 69d-VK-2-20/20

    Dokumentation ist kein Selbstzweck!

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Rechtsprechung
   KG, 10.02.2020 - Verg 6/19, Verg 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6321
KG, 10.02.2020 - Verg 6/19, Verg 6/19 (https://dejure.org/2020,6321)
KG, Entscheidung vom 10.02.2020 - Verg 6/19, Verg 6/19 (https://dejure.org/2020,6321)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19, Verg 6/19 (https://dejure.org/2020,6321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutliche Absage an einen Instanzenklau durch verkürzte Nachprüfungsverfahren!

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit des Zuschlags bei Kenntnis der Vergabestelle vom Nachprüfungsantrag? (VPR 2020, 118)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 28.08.2019 - Verg 10/19

    Beschwerdebefugnis von Beiladungspetenten

    Auszug aus KG, 10.02.2020 - Verg 6/19
    Voraussetzung für die Bejahung dieser Ausnahme ist jedoch jedenfalls, dass die Unzulässigkeit offensichtlich ist (so ausdrücklich . Senat, Beschluss v. 6.1.2020, - Verg 10/19, Ziff. 1.a. der Beschlussgründe; ebenso Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 165 GWB Rdnr. 6, Seite 770, m.Rpsr.N., sowie Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18; in dieselbe Richtung bereits Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. ll.3.b.bb. der Beschlussgründe: es ist "große Zurückhaltung" bei Verwehrung der Akteneinsichtwegen angeblicher Unerheblichkeit des Akteninhalts geboten).

    Vor dem Hintergrund, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung bei Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages gemäß § 166 Abs. 1 Satz 3 GWB nur unterblieben kann , nicht aber muss , steht es auch bei anzunehmender Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages im Ermessen der Vergabekammer, gleichwohl eine mündliche Verhandlung durchzuführen (Senatsbeschluss vom 6.1.2020, - Verg 10/19, Ziff. 1.c. der Beschlussgründe; in dieselbe Richtung schon.

    (ebenso vgl. Senatsbeschluss vom 6.1.2020, a.a.O.).

  • KG, 21.12.2018 - Verg 7/18

    Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der

    Auszug aus KG, 10.02.2020 - Verg 6/19
    Voraussetzung für die Bejahung dieser Ausnahme ist jedoch jedenfalls, dass die Unzulässigkeit offensichtlich ist (so ausdrücklich . Senat, Beschluss v. 6.1.2020, - Verg 10/19, Ziff. 1.a. der Beschlussgründe; ebenso Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 165 GWB Rdnr. 6, Seite 770, m.Rpsr.N., sowie Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18; in dieselbe Richtung bereits Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. ll.3.b.bb. der Beschlussgründe: es ist "große Zurückhaltung" bei Verwehrung der Akteneinsichtwegen angeblicher Unerheblichkeit des Akteninhalts geboten).

    Senat, Beschluss v. 21.12.2018,- Verg 7/18, Ziff. ll.3.b.bb.

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eiltverfahrens hat der Senat nicht selbst entschieden, sondern auch dies der Vergabekammer überlassen (so schon Senat, Beschl. v. 21.12.2018, -Verg 7/18, Ziff. ll 5.; OLG Celle , Besch. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/O9, Rdnr. 55 zit. nach Juris; OLG Jena , Besch. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 26. zit. nach Juris; OLG Düsseldorf , Besch. v. 13.4.1999, Verg 1/99 Rdnr. 60 zit. nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus KG, 10.02.2020 - Verg 6/19
    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eiltverfahrens hat der Senat nicht selbst entschieden, sondern auch dies der Vergabekammer überlassen (so schon Senat, Beschl. v. 21.12.2018, -Verg 7/18, Ziff. ll 5.; OLG Celle , Besch. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/O9, Rdnr. 55 zit. nach Juris; OLG Jena , Besch. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 26. zit. nach Juris; OLG Düsseldorf , Besch. v. 13.4.1999, Verg 1/99 Rdnr. 60 zit. nach Juris).
  • VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19

    Behauptete Rechtsverletzung ist konkret zu begründen!

    Auszug aus KG, 10.02.2020 - Verg 6/19
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 12. Juni 2019 - Geschäftszeichen VK-B-1-10/19 - aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden.
  • OLG Jena, 23.01.2003 - 6 Verg 11/02

    Hinweispflicht der Vergabekammer

    Auszug aus KG, 10.02.2020 - Verg 6/19
    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eiltverfahrens hat der Senat nicht selbst entschieden, sondern auch dies der Vergabekammer überlassen (so schon Senat, Beschl. v. 21.12.2018, -Verg 7/18, Ziff. ll 5.; OLG Celle , Besch. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/O9, Rdnr. 55 zit. nach Juris; OLG Jena , Besch. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 26. zit. nach Juris; OLG Düsseldorf , Besch. v. 13.4.1999, Verg 1/99 Rdnr. 60 zit. nach Juris).
  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    Der Senat hat von einer in seinem pflichtgemäßen Ermessen liegenden Zurückverweisung in der Vergangenheit nur bei ganz erheblichen Verfahrensfehlern der Vergabekammer, die die Verfahrensrechte der Antragsteller in dem Verfahren vor der Vergabekammer regelrecht entwertet haben, Gebrauch gemacht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 - Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -: keine mündliche Verhandlung, keine Akteneinsicht, keine Beiladung nach fehlerhafter Würdigung des Sachvortrags des Antragstellers).

    Das gilt insbesondere wenn der Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer zwar zurückgewiesen worden ist, so dass an sich keine ein anderes Unternehmen belastende Entscheidung vorliegt, diese Zurückweisung aber verfahrensfehlerhaft erfolgt ist und nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage auch eine andere Hauptsacheentscheidung denkbar ist, so dass auch die unterlassene Beiladung in Verbindung mit den weiteren Verfahrensmängeln ermessensfehlerhaft war (Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019 - Verg 4/19 - Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 - Beschluss vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 - Anger in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 178 Rn. 31).

    Nach der den Beteiligten mit Schreiben vom 6. Mai 2022 (Bl. 936 VA) mitgeteilten eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Vergabekammer, wonach der Nachprüfungsantrag keinen Erfolg haben dürfte, war es nicht ermessensfehlerhaft, von einer Beiladung abzusehen, auch wenn nicht ausgeschlossen war, dass der Senat in einem Beschwerdeverfahren zu einer anderen Einschätzung gelangen würde (tendenziell anders noch Senat, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -).

    Nicht erforderlich war im Übrigen, dass die Vergabekammer bereits zu Beginn des Verfahrens mit gesteigerter Sicherheit davon hätte ausgehen müssen, der Vergabenachprüfungsantrag werde keinen Erfolg haben, so dass nachteilige Auswirkungen auf die Zuschlagschancen des Beizuladenden nicht eintreten könnten (so noch Senat, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -).

    Ein solcher einem Schaden im Sinne des § 160 Abs. 2 S. 2 GWB entsprechender Nachteil liegt vor, wenn sich seine Chancen auf den Zuschlag tatsächlich verschlechtern oder zumindest verschlechtern können (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -).

  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    Das Kammergericht hat den Beschluss der Kammer mit Beschluss vom 10.02.2020 - Verg 06/19, eingegangen bei der Kammer am 09.03.2020, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Kammergericht an die Kammer zurückgewiesen.
  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

    Da das endgültige Ergebnis des Beschwerdeverfahrens in der Sache noch nicht feststeht, ist der Vergabekammer vielmehr mit der Zurückverweisung zugleich die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (vgl. KG, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 06/19 -, juris, Rdnr. 45, m.w.N.; Beschluss vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18 -, juris, Rdnr. 47, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 13 Verg 4/19 -, juris, Rdnr. 29, m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 6 Verg 11/02 -, juris, Rdnr. 26, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 1999 - Verg 1/99 -, juris, Rdnr. 60).
  • VK Berlin, 24.01.2023 - VK-B2-35/22

    Nachforderung fehlender Unterlagen ist kein Muss!

    Die Akteneinsicht ist dagegen gänzlich zu versagen, wenn die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages offensichtlich ist, d.h. wenn an der Unzulässigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen (vgl. KG, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19, VPR 2020, 118).
  • VK Berlin, 06.01.2021 - VK-B2-53/20

    Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme!

    Aufgrund dessen ist der Antragstellerin auch nicht per se die Einsichtnahme in Angebotsdetails der Beigeladenen zu versagen, zumal auch insoweit gilt, dass es der Kammer grundsätzlich verwehrt ist, Akteneinsicht auf der Grundlage einer vorläufigen Rechtsauffassung zu versagen (vgl. etwa KG, Beschluss v. 6. Januar 2020 - Verg 10/19; Beschluss v. 10. Februar 2020 - Verg 6/19, IBRRS 2020, 0961).
  • OLG Koblenz, 22.06.2022 - Verg 1/22

    Gesamtprojektleiter - Nachprüfungsverfahren wegen Annahme unzutreffenden

    Je weniger Informationen über Inhalt und Ablauf des Vergabeverfahrens einem Antragsteller von der Vergabestelle oder der Vergabenachprüfungsinstanz zugänglich gemacht werden, desto geringer müssen naturgemäß die Anforderungen an die Substantiierung seines Vortrages im Vergabenachprüfungsverfahren zu Vorgängen des Vergabeverfahrens sein (vgl. zu allem Vorstehenden KG, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 06/19 -, juris, Rdnr. 15).
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Rechtsprechung
   VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18, Verg 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7752
VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18, Verg 6/19 (https://dejure.org/2019,7752)
VK Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2019 - VK 1-44/18, Verg 6/19 (https://dejure.org/2019,7752)
VK Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - VK 1-44/18, Verg 6/19 (https://dejure.org/2019,7752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Dokumentation der Angebotswertung: Reichen Stichpunkte aus?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dokumentation der Wertung: Reichen Stichpunkte aus? (VPR 2019, 130)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dokumentation der Wertung: Reichen Stichpunkte aus? (IBR 2019, 451)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18
    Entsprechend der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 14.7.2016, C-6/15 - Dimarso) als auch der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 4.4.2017, X ZB 3/17) müssen "die Vergabeunterlagen keine weiteren konkretisierenden Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl für das Konzept abhängen soll".
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18
    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 4/10, ausgeführt, dass der öffentliche Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht kategorisch mit allen Aspekten und Argumenten präkludiert ist, die nicht zeitnah im Vergabevermerk niedergelegt worden sind.
  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18
    Entsprechend der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 14.7.2016, C-6/15 - Dimarso) als auch der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 4.4.2017, X ZB 3/17) müssen "die Vergabeunterlagen keine weiteren konkretisierenden Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl für das Konzept abhängen soll".
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18
    Entgegen dem Vortrag der Antragstellerin bezieht sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 35/15, auf Unterlagen, die einen Unternehmensbezug hatten, also die die Eignung der Bieter (Erklärung zur Nachunternehmerschaft) betrafen.
  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Dokumentation der Wertungsentscheidung eines Gremiums im

    Auszug aus VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18
    Auch das OLG München, Beschluss vom 25.09.2014, Verg 9/14, hat es als ausreichend angesehen, dass das Ergebnis, welches im Bewertungsgremium erzielt wurde, dokumentiert wird, aber dass darüber hinaus nicht dokumentiert werden muss, wie intern in einem Gremium die Entscheidung zustande gekommen ist.
  • VK Westfalen, 01.02.2018 - VK 1-39/17

    Können Dokumentationsmängel im Nachprüfungsverfahren geheilt werden?

    Auszug aus VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18
    Soweit der Sachverhalt umfassend ermittelt wurde und keine willkürlichen, nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkte in den Wertungsprozess einbezogen wurden, erfolgt keine Korrektur durch eine Nachprüfungsinstanz, VK Westfalen, Beschluss vom 01.02.2019, VK 1- 39/17.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - Verg 13/18

    Kaufmännische Rundungen im Rahmen der Wertung sind kein Vergaberechtsverstoß!

    Auszug aus VK Westfalen, 14.02.2019 - VK 1-44/18
    Entscheidend ist hingegen, dass keine manipulativen Gesichtspunkte feststellbar sind, so auch das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2018, Verg 13/18.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 14. Februar 2019 (VK 1 - 44/18) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, die Entscheidung der Vergabekammer Westfalen vom 14. Februar 2019 (VK 1-44/18) aufzuheben, soweit der Nachprüfungsantrag die Lose 4, 5, 23, 24, 34, 39, 42 und 44 betrifft und die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Angebotswertung unter Berücksichtigung der Angebote der Antragstellerin zu den vorgenannten Losen zu wiederholen sowie die von der Vergabekammer festgesetzte Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer herabzusetzen.

  • VK Westfalen, 19.07.2023 - VK 3-15/23

    Bewertungsnote muss plausibel vergeben werden!

    Soweit der Sachverhalt umfassend ermittelt wurde und keine willkürlichen, nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkte in den Wertungsprozess einbezogen wurden, erfolgt keine Korrektur durch eine Nachprüfungsinstanz, VK Westfalen, Beschluss vom 01.02.2019, VK 1- 39/17, VK Westfalen, Beschluss vom 14.02.2019, VK 1 - 44/18.
  • VK Saarland, 23.05.2019 - 1 VK 02/19

    Akteneinsicht ist auf berechtigtes Informationsbedürfnis begrenzt!

    Soweit der Sachverhalt umfassend ermittelt wurde und keine willkürlichen, nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkte in den Wertungsprozess einbezogen wurden, erfolgt keine Korrektur durch eine Nachprüfungsinstanz (VK Westfalen, Beschluss vom 01. Februar 2018 - VK 1-39/17; VK Westfalen, Beschluss vom 14. Februar 2019 - VK 1-44/18).
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